(Die Förderbedingungen ändern sich in Deutschland beinahe täglich. Daher ist dieser Artikel leider nicht mehr aktuell. Informationen über die aktuellen Fördermöglichkeiten erhaltenen Sie kostenlos über unsere Online-Fördermittelauskunft oder direkt in einer unserer ZWS-Ausstellungen)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesumweltministeriums. Das Ziel der Förderung ist, den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt durch Investitionsanreize zu stärken und deren Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
Auch 2009 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung, deutlich mehr als in den Jahren zuvor.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
- automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung, wie z.B. Pelletheizkessel und -öfen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung
- handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel)
- effizienten Wärmepumpen
Die Errichtung und Erweiterung von besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien:
Bei der Förderung von Pelletheizungen und –öfen (installierte Nennwärmeleistung von 5 kW bis 100 kW) gilt:
Die Förderung beträgt 36 Euro je kW errichteter installierter Nennwärmeleistung, jedoch mindestens:
- 1.000 Euro bei Pelletöfen,
- 2.000 Euro bei Pelletkesseln,
- 2.500 Euro bei Pelletkesseln mit einem neu errichteten
Pufferspeicher mit Mindestspeichervolumen von 30 l/kW.
Luftgeführte Pelletöfen sind erst ab 8 kW förderfähig.
Neu an der aktuellen Förderung ist ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt.
Detaillierte Informationen über Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland erhalten Sie kostenlos in unserer Fördermittelauskunft auf ZWS.de.
(alle Angaben ohne Gewähr)
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21. Dezember 2011 um 00:11 Uhr
Schade, dass diese Informationsseite über staatliche Förderungen nicht weiter gepflegt wird.
Aber ich kenne das auch – die Fördermaßnahmen ändern sich ständig und man kommt gar nicht mehr hinterher darüber zu berichten.